Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) unterstützt Staaten bei der Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen. Sie bietet Gesetzgebungsberatung, Institutionenbildung und Juristenausbildung an, um die Rechtsordnung an europäische Standards anzupassen.
Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) wurde im Mai 1992 auf Initiative des damaligen Bundesministers der Justiz, Klaus Kinkel, gegründet. Als eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Bonn und einem weiteren Büro in Berlin, konzentriert sich die IRZ auf die Unterstützung von Staaten bei der Entwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher Strukturen.
Die Hauptmission der IRZ ist es, Partnerstaaten bei ihren rechtlichen und justiziellen Reformvorhaben zu unterstützen. Hierbei stehen die Weiterentwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter Strukturen sowie die Angleichung des nationalen Rechts an das EU-Recht im Fokus. Die IRZ setzt sich für die Verwirklichung von:
Die IRZ arbeitet an der langfristigen Entwicklung und Stabilisierung der Rechtssysteme in ihren Partnerstaaten. Zu den Nachhaltigkeitszielen gehören:
Die IRZ arbeitet im Auftrag der deutschen Bundesregierung und wird im Wesentlichen aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums der Justiz und durch Projektförderungen des Auswärtigen Amts finanziert. Darüber hinaus führt die IRZ Projekte im Auftrag der Europäischen Union durch, insbesondere im Rahmen der Nachbarschafts- und Beitrittspolitik.
Die IRZ verfügt über eine breite Expertise durch ihre Gremien, die Mitgliederversammlung und das Kuratorium, welches Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen umfasst. Zudem kann die IRZ auf zahlreiche erfahrene Fachleute aus verschiedenen juristischen Fachgebieten zurückgreifen[1][2][3].