Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt die Interessen der Ärzteschaft und sichert die medizinische Versorgung. Sie fördert Fortbildung, Qualitätssicherung und berät Ärzte in berufsrechtlichen Fragen.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die berufsständische Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte im Bundesland Baden-Württemberg. Sie ist Teil der Bundesärztekammer (BÄK), die als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung fungiert.
Die Hauptmission der Landesärztekammer Baden-Württemberg besteht darin, die Interessen der Ärzteschaft zu vertreten und eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Sie fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Ärzten und entwickelt Perspektiven für eine bürgernahe Gesundheitspolitik.
Die Kammer setzt sich für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Gesundheitspolitik ein. Sie arbeitet aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess mit und strebt eine Einheitlichkeit in der ärztlichen Berufsausübung an. Zudem fördert sie die Qualitätssicherung und Fortbildung, um die medizinische Versorgung kontinuierlich zu verbessern.
In Baden-Württemberg gibt es vier Bezirksärztekammern: Nordwürttemberg, Südwürttemberg, Nordbaden und Südbaden. Diese sind für das operative Geschäft vor Ort zuständig und bieten den Ärzten Beratung und Unterstützung in berufsrechtlichen Angelegenheiten. Die Landesärztekammer ist für das politische Umfeld und die landesweite berufliche Regelung verantwortlich.