Die ZFU ist die deutsche Behörde für die Zulassung und Überwachung von Fernunterricht. Sie sichert Qualität und Verbraucherschutz bei Fernlehrgängen und -studiengängen. #ÜberStaatlicheZentralstelleFürFernunterricht(ZFU)
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die in Deutschland für die Zulassung und Überwachung von Fernunterrichtsangeboten zuständige Behörde der Länder im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Sie stellt sicher, dass Fernlehrgänge und Fernstudiengänge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und fachlich sowie didaktisch geeignet sind, die angestrebten Lernziele zu erreichen.
Die ZFU prüft und zertifiziert ein breites Spektrum an Fernlehrgängen, von der beruflichen Weiterbildung bis hin zu Angeboten im Bereich der Freizeitgestaltung. Dabei wird sowohl die Qualität der Lehrmaterialien als auch die Einhaltung verbraucherschutzrechtlicher Bestimmungen geprüft. Ein wesentlicher Aspekt der Zulassung ist die Lernerfolgskontrolle, die sicherstellt, dass die Teilnehmenden individuell betreut und gefördert werden.
Die ZFU trägt durch ihre Arbeit zur Qualitätssicherung im Bereich des Fernlernens bei und bietet sowohl Anbietern als auch Interessenten wichtige Informationen und Orientierungshilfen. Veranstaltende von Fernunterricht finden hier rechtliche Grundlagen, Hinweise zur Lehrgangsgestaltung und Antragsformulare für das Zulassungsverfahren. Interessierte können in der Lehrgangssuche nach passenden, zertifizierten Angeboten suchen und sich über Fördermöglichkeiten und Tipps zum Fernlernen informieren.
Die ZFU ist bestrebt, Transparenz und Rechtssicherheit im Fernunterricht zu gewährleisten. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Rechtsanwendungspraxis der ZFU in wesentlichen Punkten bestätigt und unterstreicht die Bedeutung der Behörde für den Schutz der Teilnehmenden und die Qualitätssicherung im Fernunterricht. Die ZFU passt ihre Praxis kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechungen an, um den hohen Qualitätsstandard im Fernunterricht zu gewährleisten.