Führung eines Sachgebietes einschließlich der Gewährung von einmaligen und laufenden Hilfen nach dem 3./4. Kap. SGB XII und § 23 SGB XII sowie dem AsylbLG incl. Leistungen nach § 6 i. V. m. § 67 SGB XII, Prüfung des individuellen Hilfebedarfes im Rahmen von Erst- und Folgeanträgen, Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Übernahme von Miet- und Energieschulden, Zusammenarbeit mit den anderen Fachbereichen des Sozialamtes im Rahmen besonderer Leistungen (Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe), Verfolgung vorrangiger Ansprüche und von Ansprüchen gegen Dritte sowie gegen Leistungsbeziehende, Prüfung und Bestätigung von ordnungsrechtlichem Unterbringungsbedarf, Prüfung und Forderungsausgleich von Rechnungen in schwierigen Fällen, Zusammenarbeit mit den Berliner Bezirksämtern und Jobcentern, dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Landesamt für Einwanderung, Einrichtungen für wohnungs- und obdachlose Menschen, medizinischen Einrichtungen, freien Trägern, Wohnungsgesellschaften, Energieunternehmen u. a. sowie Verwaltungen außerhalb Berlins, Beratung von Kund*innen in leistungsrechtlichen Angelegenheiten, Fertigen von Stellungnahmen in Widerspruchs- und Klageverfahren, Einarbeitung von Nachwuchskräften in Ausbildung und Praktikum sowie von neuen Kollegen und Kolleginnen, Austausch und Fallbesprechung innerhalb der Fachstelle bei teamübergreifenden Fällen, Stellen und Beantworten von Amtshilfeersuchen im Rahmen des Aufgabengebietes