Wahrnehmung der Aufgaben der kommunalen Betreuungsbehörde nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und dem Betreuungsrecht des BGB, Durchführung von Sachverhaltsermittlungen im Auftrag der Betreuungsgerichte, einschließlich Haus-, Klinik- und Heimbesuchen sowie Erstellung von Sozialberichten, Beratung und Unterstützung von Betreuern, Bevollmächtigten, Betroffenen, Angehörigen und sonstigen Beteiligten im Betreuungsverfahren, Vermittlung und Koordination vorrangiger sozialer Hilfen zur Vermeidung oder Beendigung rechtlicher Betreuungen, Aufklärung und Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen, Durchführung der Registrierungs-, Überprüfungs- und Widerrufsverfahren für Berufsbetreuer sowie Überprüfung ehrenamtlicher Betreuer, Führung von rechtlichen Betreuungen durch die Betreuungsbehörde in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen, Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen, Gerichten, sozialen Diensten und weiteren Akteuren, Organisation und Durchführung von Vorführungen und Anhörungen im Rahmen betreuungsrechtlicher Verfahren