Bearbeitung von Vollstreckungsfällen städtischer Geldforderungen bei Schuldner*innen außerhalb Hernes, Ermittlung und Umsetzung geeigneter Pfändungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändung, Lohnpfändung, Vermögensauskunft), Einleitung gerichtlicher Mahnverfahren bei privatrechtlichen Forderungen und anschließender Beauftragung von Gerichtsvollzieher*innen, Bearbeitung von Anträgen auf Erzwingungs- oder Ersatzzwangshaft bei Buß- und Zwangsgeldern, Entscheidung über Ratenzahlungen und Vollstreckungsschutz im Rahmen der Zuständigkeit, Kommunikation und Verhandlungen mit Schuldner*innen, Bevollmächtigten und Behörden, Erteilung und Auswertung von Vollstreckungsamtshilfeersuchen, Pflege und Verwaltung der Schuldnerakten im Fachverfahren Phin AVV, Überwachung von Zahlungseingängen und Fristen (insbesondere Zahlungsverjährung), Durchführung des Niederschlagungsprozesses gem. Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Herne (GA Fibu) für uneinbringliche Forderungen sowie Mitwirkung beim Erlass von Forderungen, Korrespondenz und Verhandlungen mit Schuldner*innen, Bevollmächtigten und ersuchten Behörden, insbesondere im Zusammenhang mit Vollstreckungsamtshilfeersuchen., Verwaltung und Pflege von Schuldnerakten unter Nutzung des Vollstreckungsprogramms Phin AVV., Überwachung von Zahlungseingängen und die Einhaltung von Verjährungsfristen, einschließlich der Einleitung notwendiger Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung., Bearbeitung von Anträgen auf Niederschlagung und Erlass von Forderungen, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen