Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht, Entscheidung bei schwierigen Einzelfällen, Vertretung des Sachbereichs gegenüber anderen Ämtern, Behörden und Gremien, Fortbildung von Mitarbeiter*innen, Einsatz der Mitarbeiter*innen, Arbeitsverteilung, Arbeitsablauf und Einsatz der Arbeitsmittel planen, Durchführung koordinieren und kontrollieren, (Mit-) Entwicklung der Haushaltsansätze und Entscheidung über deren Einsatz sowie Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung, Prüfung umfangreicher Entwürfe der Mitarbeiter*innen einschließlich Kostenermittlung sämtlicher betriebstechnischer Anlagen im Bereich der technischen Gebäudeunterhaltung, Unterhaltung und Sicherstellung der Betriebssicherheit und Nutzergerechtigkeit der betriebstechnischen Anlagen (Betreiberverantwortung), einschließlich Ausschreibung, Vergabe, Durchführung, Überwachung, Abnahme und Abrechnung und Dokumentation von Unterhaltungsmaßnahmen größeren Umfangs, Begutachtung und Bewertung von notwendigen Maßnahmen, Regelmäßige Begehungen unter Sicherheitsgesichtspunkten unter Beteiligung der Nutzer*innen, Feststellung, Dokumentation und Kostenermittlung des Unterhaltungs- und Sanierungsbedarfs, Entscheidung bei schwierigen Einzelfällen sowie gemeinsame Bearbeitung mit den Mitarbeiter*innen