Fachaufsicht über die Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen und Integrationskräfte, Umsetzung und Weiterentwicklung städtischer Leitlinien und Rahmenkonzeption sowie Kinderschutzkonzepte, Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B SGB VIII, KitaG), Qualitätssicherung, Personalqualifizierung und fachliche Begleitung der städt.Kitas, Abwicklung, Begleitung und Kontrolle der Eingliederungshilfen, Beteiligungs- und Beschwerdemanagement, Zusammenarbeit mit externen Institutionen und Fachstellen (Jugendamt, Schulamt, Träger, Beratungsstellen etc.), stellvertretende Abteilungsleitung Kindertagesbetreuung