Prüfung und ggf. Vorbereitung von Entscheidungen über die Genehmigung der Haushalte der kreisangehörigen Gemeinden, insbesondere Erteilung von Genehmigungen für Kredite und Verpflichtungsermächtigungen, Vorbereitung der Entscheidung über die Bestellung von Sicherheiten, insbesondere Genehmigung von Bürgschaften, Stellungnahme zu Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen von Bund und Ländern, Beratung der Gemeinden und Ämter im Rahmen der Allgemeinen Kommunalaufsicht, Beantwortung von Anfragen und Beschwerden an die untere Kommunalaufsichtsbehörde, Prüfung und ggf. Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge auf dem Gebiet der Kommunalen Gemeinschaftsarbeit sowie Vorbereitung der Genehmigungen, Vorbereitung, Organisation der Durchführung von Wahlen und Volksentscheiden, insbesondere bei der Terminkoordination, der Zusammenarbeit mit anderen Wahlbehörden und Unterstützung der Wahlleitung, Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Kapitels 3, Abschnitt 3 „Wirtschaftliche Betätigung“ der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg