Überblick über die gesamten grundsichernden Leistungen, sowie Kenntnisse im SGB IX, Bedienung der Instrumente verschiedener Kostenträger (z.B. PIT), Beantragung von Fachleistungsstunden und Sicherstellung deren Erbringung, Übernahme der Grundversorgung der Klient*innen, Fallverantwortung für spezifische Klient*innen, Sicherstellung der Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens, gelingender Alltagsbewältigung und der aktiven Teilhabe, Enge Zusammenarbeit im Tandem mit einer Kollegin / einem Kollegen, Planung von Aktivitäten und Freiräumen in Absprache mit der Teamleitung, Aufbau tragfähiger Beziehungen zu Menschen, Sorgen für haltgebende Strukturen