Wahrnehmung der Aufgaben als Genehmigungs- und Rechtsaufsichtsbehörde zur Sicherstellung einer leistungsfähigen, sicheren und bedarfsgerechten öffentlichen Mobilität sowie der Notfallversorgung im Landkreis., Eigenverantwortliche Durchführung von Genehmigungsverfahren für Linienverkehre nach PBefG., Erteilung, Verlängerung und Widerruf von Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr (Taxen, Mietwagen, Kraftomnibusse)., Fortschreibung und Vollzug der Taxitarif-Verordnung des Landkreises., Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des PBefG und der BOKraft., Federführende Begleitung des Verfahrens zur Aufstellung und Fortschreibung des Nahverkehrsplans., Erteilung, Verlängerung, Versagung und Widerruf von Genehmigungen zur Durchführung von qualifizierten Krankentransporten nach dem Rettungsdienst Gesetz BW., Erstellung, Bewertung und Begleitung von Vereinbarungen unterschiedlicher Art (z. B. Kooperationsverträge, Finanzierungsvereinbarungen)., Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, insbesondere für das Automatische Fahrgastzählsystem (AFZS)., Rechtliche und fachliche Unterstützung sowie Genehmigungserteilung für den Betrieb von Bürgerbussen.