Durchführung wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren (v. a. Erlaubnisse) für Entwässerungssysteme u. ä. der Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes, Prüfung von Antragsunterlagen im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen, auch im Hinblick auf Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot gemäß EU-WRRL, Weitergehende Sachverhaltsermittlung zur Anlage, zu Schutzobjekten, zu Geodaten etc. einschließlich Vor-Ort-Überprüfungen, Kommunikation mit dem Antragsteller, mit Gutachtern und Planungsbüros, Durchführung der Behördenbeteiligung, Bewertung der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen und Berücksichtigung in der Entscheidung, Überführung der Daten ins EBA-Wasserbuch (K3Umwelt), Durchführung der Gewässeraufsicht insbesondere zum Vollzug der erteilten Genehmigungen, Festlegung der jeweils erforderlichen Überwachung einschließlich Vollzugskontrolle, Vertretung des Eisenbahn-Bundesamtes gegenüber den Eisenbahnen des Bundes sowie Behörden (z. B. untere und obere Wasserbehörden der Länder) und Dritten (z. B. Gutachterbüros)