selbständige Koordination der Unterbringung der Personen in den Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich der Erstellung von Einweisungsverfügungen, Umzugsverfügungen, Rücknahme von Einweisungsverfügungen (Belegungsmanagement), Maßnahmendurchführung bei besonderen Umständen (z.B. Infektionsschutz, Einrichtung von Quarantäne), Erhebung der Nutzungsgebühren einschließlich Erteilung der Bescheide, der Sollstellungen und Überwachung der Zahlungseingänge, Absetzungen von Nutzungsgebühr, Bearbeitung im Zusammenhang mit der Verwaltung und der Organisation in den Unterkünften wie Brandschutz, Beschwerden von Bewohner:innen der Gemeinschaftsunterkünfte sowie Zusammenarbeit mit den jeweiligen Unterkunftsleitern und dem Gebäudemanagement, Erstellung von Beschaffungs- und Ausrüstungskonzepten für die Gemeinschaftsunterkünfte und Sachmittelausstattung der Unterkunftsleiter, sowie deren Umsetzung und Durchführung, einschließlich Abwicklung und Überwachung des Rechnungs- und Lieferverkehrs, selbständige Konfliktmanagement (Kontrolle, Ermahnung, Verwarnung, Hausverbotserteilung) bei den Bewohner:innen im Rahmen der bestehenden Regelungen (z.B. Hausordnung), sowie bei der Nutzung und Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte durch Erledigung im Außendienst mit entsprechendem nachgelagertem Schriftverkehr einschließlich Eröffnung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Beratung der ausländischen Flüchtlinge sowie Koordinierung und Einleitung der Maßnahmen des gesamten Rückreiseablaufes, Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises, des BAMFs, ggf. mit Konsularabteilung der Botschaft des Aufnahmelandes, Abrechnung der Reisekosten, Begleitung der Ausreisenden zum Flughafen zwecks Überwachung des Grenzübertritts, in diesem Zusammenhang Zusammenarbeit mit Flughafenpersonal und Bundespolizei