Organisation der Mobilen Pflege in Absprache mit der Leitung, Mitwirkung bei der Personalentwicklung, einschließlich der Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen, Sicherstellung der praktischen Anleitung der Pflegeschüler/innen sowie deren Leistungsbeurteilung, Anleitung der Mitarbeiter/innen bei der Einführung neuer Pflege- und Behandlungsmethoden, Sach- und fachkundige, umfassende, geplante Durchführung von Maßnahmen der Grund- und Behandlungspflege des Patienten, sowie Durchführung von Beratungseinsätzen nach §37 Abs. 3 SGB XI, Anleitung der Patienten und deren Angehörigen zu gesundheitsfördernden Verhalten, Hilfe zur Selbsthilfe und aktivierender Pflege, Einleitung lebensnotwendiger Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes, Sachgemäße Bedienung und Überwachung medizinisch- technischer Geräte nach dem Medizinproduktegesetz (MPG), Ermitteln von Patientendaten, Sicherstellung einer korrekten Pflegedokumentation, Fachgerechte Durchführung medizinischer Anordnungen der Ärzte und unmittelbare, korrekte Weiterleitung auffälliger Beobachtungen an den Arzt