Beratung und UnterstĂŒtzung von rat- und hilfesuchenden Familien, Kindern und Jugendlichen bei der BewĂ€ltigung ihres Lebensalltags, PrĂŒfung von Bedarfen und zustĂ€ndig fĂŒr die Planung, Begleitung und Steuerung von familienergĂ€nzenden, -unterstĂŒtzenden und -ersetzenden Hilfen gem. § 36 SGB VIII, Begleitung von Familien in den verschiedenen Aspekten der Kinder- und Jugendhilfe, bspw. gem. §§ 17 ff., 27 ff., 41 ff., 50 SGB VIII, ZustĂ€ndig fĂŒr die Bearbeitung von Krisenmeldungen zur Sicherung des Kindeswohls nach § 8a und Inobhutnahmen gemÀà § 42 SGB VIII und Ăbernahme der Einleitung der weiteren MaĂnahmen, FallĂŒbergreifende sozialrĂ€umliche TĂ€tigkeiten durch Vernetzung und Kooperation mit unterschiedlichsten sozialen Institutionen und Schulen