Beratung von Familien in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, DurchfĂŒhrung von Beratungen (einzeln oder zusammen) zum Sorgerecht, Umgangsrecht und den BedĂŒrfnissen der Kinder; Erstellung von auĂergerichtlichen Umgangsvereinbarungen, Vermittlung von Umgangsanbahnungen und âbegleitungen, Reaktion auf KindeswohlgefĂ€hrdung, Recherchen, GefĂ€hrdungseinschĂ€tzung vor Ort, Ergreifung und DurchfĂŒhrung der notwendigen MaĂnahmen zum Schutz des Kindes (ambulante MaĂnahmen bis hin zu einer Inobhutnahme und Fremdunterbringung des betroffenen Kindes), Umfangreiche Korrespondenz mit dem Familiengericht in Verfahren wegen KindeswohlgefĂ€hrdung, Stellung von entsprechenden AntrĂ€gen zum Eingriff in das Sorgerecht und Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen, Dokumentation, Teilnahme und DurchfĂŒhrung von Helferkonferenzen, Anleitung und Begleitung von ambulanten Hilfen und deren FachkrĂ€ften, einschlieĂlich der DurchfĂŒhrung und Erstellung von HilfeplĂ€nen, PrĂŒfung, ggf. Empfehlung an den Fachdienst zur Einleitung von teilstationĂ€ren und stationĂ€ren MaĂnahmen, FĂŒhrung von KlĂ€rungsgesprĂ€chen mit den Beteiligten einschlieĂlich Hausbesuchen, PrĂŒfung des Sachverhalts und Berichterstattung ans Gericht mit EinschĂ€tzungen und Empfehlungen fĂŒr Entscheidungen durch das Familiengericht, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Vermittlung von Umgangsbegleitung und -anbahnung