Bearbeitung, Beratung und Begleitung von Vorhabenträgern und Gemeinden hinsichtlich naturschutzrechtlicher Belange in Bauleitplanverfahren (Erneuerbare Energien, Gewerbe- und Industriegebiete, Wohnungsbau), Bearbeitung naturschutzrechtlicher Belange in eigenständigen und konzentrierenden Zulassungsverfahren (Bauvorhaben, Straßen, Leitungen, Funkmasten, Erstaufforstungen), Kontrolle von Nebenbestimmungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Vollzug der Naturschutzgesetze als Sonderordnungsbehörde (Kontrolle und Anordnung von Maßnahmen), Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten