Überwachung und Durchsetzung abfallrechtlicher Vorschriften in privaten Haushalten, einschließlich Anordnung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr bei gefährlichen Abfällen und Gefahrstoffen (zum Beispiel asbesthaltige Baustoffe, teerölhaltige Hölzer, Treibstoffe) sowie gegebenenfalls Einleitung und Vollzug von Zwangsmaßnahmen (zum Beispiel Ersatzvornahme, Zwangsgeld), Abfallrechtliche Kontrolle von Gewerbebetrieben im übertragenen Wirkungskreis unter Anwendung einschlägiger Rechtsvorschriften (zum Beispiel KrWG, NAbfG, VerpackG, ElektroG), einschließlich Beratung bei gesetzlichen Änderungen und gegebenenfalls Durchführung ordnungsrechtlicher Maßnahmen, Organisation und fachliche Begleitung der Entsorgung illegaler Abfallablagerungen auf privaten und öffentlichen Flächen, einschließlich Bewertung des Gefahrenpotenzials und Mitwirkung bei der Ermittlung verantwortlicher Personen (Verhaltens- und Zustandsstörer), Bewertung und Bearbeitung ordnungsrechtlicher und strafrechtlich relevanter Sachverhalte, einschließlich eigenständiger Entscheidung über die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren oder die Abgabe an die Staatsanwaltschaft; Durchführung von OWiG-Verfahren mit Anhörung, Bußgeldfestsetzung, Widerspruchsbearbeitung und abschließender Entscheidung über die Verfahrensführung