Beratung der Organe und Gremien der Gesellschaft im Bereich der IT‑Mitbestimmung, Bearbeiten der dabei anfallenden Rechtsfragen mit betriebsverfassungsrechtlichem Schwerpunkt, Entwerfen und Verhandeln von Gesamtbetriebsvereinbarungen, Teilnahme an Ausschusssitzungen, Übernahme der Prozessvertretung im Einzelfall bzw. Begleitung unserer in gerichtlichen Angelegenheiten beauftragten externen Rechtsanwälte mit eigener Fachkenntnis, Kritikfähigkeit und Urteilskraft, Vortragstätigkeit zu aktuellen Themen und Entwicklungen im Arbeitsrecht mit Schwerpunkt der IT‑Mitbestimmung