Wahrnehmung der Funktion des internen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37–39 DSGVO, Überwachung der Einhaltung der DSGVO, des BDSG, landesrechtlicher Krankenhausgesetze sowie einschlägiger Spezialnormen (z. B. SGB V, SGB X), Beratung des Vorstandes und der gesamten Klinikumsleitung sowie der weiteren Führungskräfte zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen inkl. der Erstellung regelmäßiger Datenschutzberichte, Entwicklung, Pflege und Durchsetzung klinikumsweiter Datenschutzrichtlinien und -konzepte, Prüfung datenschutzrechtlicher Zulässigkeit klinischer und administrativer Prozesse (z. B. Aufnahme, Behandlung, Abrechnung, Forschung, Qualitätsmanagement), Begleitung von Projekten mit personenbezogenen Daten (z. B. Einführung neuer IT-Systeme, Medizintechnik, Patientenportale, KI-Anwendungen), Bewertung, Dokumentation und Management von Datenschutzverletzungen, Beratung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden im Tagesgeschäft, Kontinuierliche Weiterentwicklung des Datenschutzmanagementsystems und Förderung einer nachhaltigen Datenschutz- und Sicherheitskultur im Krankenhaus