Zuständigkeit für die Kosteneinziehung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz und dem Justizbeitreibungsgesetz, Aufenthaltsermittlung von Schuldnerinnen und Schuldnern, Auswertung von Vermögensverzeichnissen, Fristenüberwachung, Kommunikation und Korrespondenz mit Gerichten, Vollziehungsbeamten, Drittschuldnern, Schuldnerberatungen und Rechtsanwälten im Rahmen des Einziehungsverfahrens in einfach gelagerten Fällen, Bearbeitung von Rückbriefen, Anordnung und Buchung von Niederschlagungen, Entscheidung über Ratenzahlungsanträge und Überwachung von Ratenzahlungen, Vornehmen von Buchungsmaßnahmen (Absetzungen, Auszahlungen Nebenkosten, Aufhebung/ Ausgleich mittels Workflow, Umbuchung von Einzahlungen, Auszahlung von Überzahlungen), Aktenverwaltung