Ausübung der Personen- und Vermögenssorge des Mündels gem. § 1629, § 1789 ff. BGB, Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels gem. § 1795 BGB, Sicherstellung eines Vertrauensverhältnisses zum Mündel durch regelmäßige persönliche Kontakte, Umsetzung der Leitlinien für Erziehung gem. § 1 (1) SGB VIII, § 1626 (2) BGB, Beantragung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen für das Mündel, Stellungnahmen für das Familiengericht, Führung von Gerichtsverfahren als gesetzliche/r Vertreter/in von Minderjährigen in Vormundschafts- und Pflegschaftsangelegenheiten, Mitwirkung bei Familiengerichtsverfahren, Zusammenarbeit mit anderen Personen, Organisationen, Ämtern und Fachdiensten in Vormundschafts- und Personensorgerechts-angelegenheiten