Sachbearbeitung ambulante und teilstationäre Hilfe gem. §§ 27 ff. SGB VIII, Eigenständige Prüfung der Anträge mit Ermittlung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Antragsteller, Berechnung Kostenbeitrag gem. § 91 ff SGB VIII für teilstationäre Leistungen sowie Zahlungsverkehr und Sollstellungen, Zusammenarbeit mit ASD hinsichtlich Bedarf, Erlass von Bewilligungs-, Ablehnungs-, Einstellungs- und Änderungsbescheiden, Widerspruchsverfahren, Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG), Betriebskostenförderung, Bundesmittel, Elternbeitragszuschuss, freiwillige Leistung für Kindergärten, Krippen und Hort über das EDV Programm KiBiG.web inkl. Endabrechnungen nach Art 19 BayKiBiG einschließlich Erfassung und Auszahlung über das Programm IHV, Mitarbeit im Bereich Zahlläufe der ambulanten und stationären Maßnahmen