Prüfung, Geltendmachung und Titulierung von Schadensersatzansprüchen gem. §§ 116 SGB X, 110 SGB VII sowie aufgrund noch anzuwendender Teilungsabkommen, Einleitung von Regressverfahren nach Prüfung aller in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sowie Entscheidung über Einstellung der Regressverfahren, Ermittlung der Sachverhalte, wie Ermittlung des Unfallherganges, der Beteiligten, der Unfallverursacher, ggf. der Haftpflichtversicherten durch Einholung von Unterlagen und Auskünften Dritter, Anmelden und Verfolgen von Ersatzansprüchen aus den einschlägigen Anspruchsgrundlagen bei den Schädigern bzw. dem zuständigen Haftpflichtversicherer, Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, Führen der fundierten rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Ziel der außergerichtlichen Regulierung bei erhöhtem Prozessrisiko (z. B. schwierige Haftungsbeurteilung, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Arzthaftpflichtfragen usw.), Einleitung und Überwachung aller geeigneten gerichtlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Verfolgung der Ansprüche in Insolvenzverfahren, Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen/Einholung von Schuldanerkenntnissen, Überwachung der Verjährungsfristen