Übernahme von Fallverantwortung für Patient:innen, Überwachung gerichtlicher Vorgaben bei Patient:innen (Suchtmittelabstinenz, regelmäßige Einnahme der verordneten Psychopharmaka, Annäherungsverbote, Einhalten der Termine mit der Psychiatrischen Institutsambulanz [PIA] und Bewährungshilfe, etc.), Enge Kontaktpflege zu Kooperationspartnern wie Nachsorgeeinrichtungen, Bewährungshilfe, PIA‘s, Fachärzte, Assistenz im Wohn- und Sozialraum (AWS), Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), gesetzliche Betreuer:in, Angehörige usw., Vermittlung in Krisensituationen zwischen den Kooperationspartnern und den Patient:innen und situationsadäquate Reaktion, Aufsuche von Patient:innen in den Nachsorgeeinrichtungen und Koordination von Gesprächen mit den Kooperationspartnern