Eigenverantwortliche innerbezirkliche und fachgebietsübergreifende Steuerung des GRIS-Einsatzes im Auftrag der Fachbereichsleitung/Amtsleitung, Erstellung/Fortschreibung des GRIS-Betriebskonzeptes sowie Anpassung des Systems an die betrieblichen Arbeitsabläufe des bezirklichen Fachamtes/-bereiches, Entwurf bezirklicher Standardberichte entsprechend fachlicher Erfordernisse, Interessenvertretung und –koordination der Fachanwender bei der Weiterentwicklung des Systems sowie Einbringen der bezirklichen Belange in das überbezirkliche GRIS-Verfahren, Benutzerverwaltung, First-Level-Support, technische Betreuung des Einsatzes mobiler Geräte und der Verfahrensschnittstellen, Schulungsmanagement für die bezirklichen Anwender/innen des GRIS, Eigenverantwortliche Organisation, Steuerung und Prüfung der Datenerfassung und Datenpflege, Fachliches Controlling und Auswertung zur Unterstützung der Steuerungsaufgaben der Amts- bzw. Fachbereichsleitung mit dem Ziel der Optimierung von Betriebsabläufen, IT-Koordination (konzeptionell), Bestell- und Anordnungsbefugnis für das Kapitel 3810 und 3820, Zeichnungsbefugnis gemäß § 48 GGO I im Rahmen des Aufgabengebietes, Führen eines Dienstfahrzeuges