Fachgerechte grund- und behandlungspflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu Hause, Sicherstellung der Qualität von Pflege- und Betreuungsmaßnahmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben sowie hausinterner Richt- und Leitlinien, Dokumentation aller Pflegemaßnahmen, Beratung von Patienten und Angehörigen, Kontaktperson zu behandelnden Ärzten, Überwachung des Personaleinsatzes und der Einhaltung der tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen, Umsetzung der Pflegekonzeption und des Pflegeleitbilds, Regelmäßige Überprüfung der Pflegequalität sowie fachliche Verantwortung für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität