Arbeitsvermittlung/-beratung und Integration von Arbeitnehmern*innen, Zuordnung der Arbeitnehmer*innen zu einem Handlungsprogramm und dessen Umsetzung/Aktualisierung, Motivierung der Arbeitnehmer*innen, Beratung der Arbeitnehmer*innen zu weitergehenden sozialen Fragestellungen der Bedarfsgemeinschaft, Entscheidungen und Rechtsauskünfte zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB II und SGB III, Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. mit arbeitgeberorientiert arbeitenden Arbeitsvermittler*innen), Arbeiten mit speziellen Computerprogrammen, elektronischen Akten und daher mit vielen digitalen Unterlagen und Dokumenten