Gewässeraufsicht: Überwachung von Ausführung und Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen und Benutzungen (Regenrückhaltebecken, Versickerungsanlagen, Einleitungen), Vollzug der Wassergesetze, Erlaubnisanträge Gewässerbenutzung sowie Sicherung wasserwirtschaftlich bedeutsamer Gebiete (Überschwemmungsgebiete), Ausnahmegenehmigungen, Aufbereitung der Aktenlage/Historie, Fertigung von fachtechnischen Stellungnahmen, Koordination und Bearbeitung von Bauanträgen, Bauleitplanung, Anträgen nach dem BImSchG und Beteiligung bei Verfahren Dritter (Straßenbau etc.), Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, Vorbereitende Maßnahmen, Vergabe von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, Mithilfe bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)