Ambulante Hilfe zur Erziehung als SozialpĂ€dagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft gem. §§ 27 / 30, 31 SGB VIII, UnterstĂŒtzung, Begleitung und Beratung der Familien, Gemeinsame BewĂ€ltigung des Alltags, StĂ€rkung der Ressourcen jedes Familienmitglieds, Anbindung an den Sozialraum, Individuelle Entwicklungsförderung der Kinder und Jugendlichen, Netzwerkarbeit, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Teilnahme an HilfeplangesprĂ€chen, Dokumentation des Hilfeprozesses