verantwortliche Leitung der Einrichtung, Steuerung und Weiterentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie aller relevanten Prozesse unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Rahmenbedingungen (z. B. Heimgesetz, Pflegeversicherungsgesetz, Hygienerichtlinien), Planung, Gestaltung und Begleitung sämtlicher Abläufe im Pflegebereich, Entwicklung und Umsetzung praxisnaher Maßnahmen zur Qualitätssicherung, fachliche und personelle Führung des Pflege- und Verwaltungsteams, Wahrnehmung wirtschaftlicher Ergebnisverantwortung, verantwortungsvolle Mitwirkung bei der Budget- und Investitionsplanung der Einrichtung, ressourcenbewusste Personaleinsatzplanung in Abstimmung mit dem Stellen- und Wirtschaftsplan verbunden mit gezielter Förderung der Mitarbeitenden (z. B. durch Fortbildungen), Öffentlichkeitsarbeit, Akquisition und Belegsteuerung des Pflegebereichs, Mitwirkung bei der Tätigkeit des Heimbeirats und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen, Übernahme der Verantwortung für das einrichtungsbezogene Rechnungswesen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen