Übernahme der Bauherrenfunktion mit Beauftragung, Steuerung, Koordination und Überwachung externer Berater, Fachingenieure, Architekten und externer Projektsteuerer, Eigenverantwortliche Übernahme der Projektleitung, der Bauüberwachung und der örtlichen Bauleitung (nach Erfordernis) von diversen Bauvorhaben, Mitwirkung bei Vertragswesen, Kostenkontrolle und Rechnungsprüfung, Mitwirkung bei Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen, Endabnahme, Mängelbeseitigung, Gewährleistungsüberwachung und Nachtragsmanagement, Erstellung von Kostenschätzungen und Planungsdokumenten sowie, Prüfung der Unterlagen externer Firmen und Architektur- und Ingenieurbüros, Erstellung von Entscheidungsvorlagen für diverse Gremien (z.B. zu Projektbudgets, Termin- und Baufortschritt) und Präsentation