Ausführung der Leistungsphasen 6 bis 9 gemäß § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zu den übertragenen Bauvorhaben, Verantwortlich für die Baudurchführung und Abrechnung gemäß A-Bau und BauOBln einschließlich der Einhaltung der Vergabevorschriften und der Baustellenverordnung, Wahrnahme der Aufgaben des/der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in auf der Baustelle soweit hierfür nicht Dritte beauftragt sind, Wahrnahme von Bauherrenfunktionen und Projektsteuerung für übertragene Bauvorhaben zur Unterstützung der Projektleiter*innen, Vorbereitung der notwendigen Verfahren, Vergaben, Abschluss und Fortführung der Verträge für Architekten und Ingenieure sowie die Koordinierung, Kontrolle und Abrechnung dieser durch Dritte zu erbringende Leistungen Auftraggeber und Projektleitungsfunktion zur Vorbereitung, Vergabe, Abschluss und Fortschreibung der Architekten- und Ingenieurverträge sowie der Verträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zur Durchführung der übertragenen Bauvorhaben, Steuerung von Leistungen der an der Baudurchführung Beteiligten und Umsetzung des Projekts in der zur Ausführung freigegebenen Planung