Umsetzung der dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften unter Berücksichtigung der Betriebsverhältnisse, Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers und den verantwortlichen Personen hinsichtlich: Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Überprüfung der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme, Ermittlung von Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Maßnahmen zur Gefahrenreduktion, Beurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Flucht- und Rettungsplänen, Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern und Behörden, Durchführung von Unterweisungen und Schulungen, Organisation, Leitung und Dokumentation der ASA-Sitzungen