Betreuung, Unterstützung und individuelle Förderung junger Menschen im Alter von 14 – 21 Jahren mit unterschiedlichem kulturellem und sprachlichem Hintergrund im Bereich Inobhutnahme (§42 und 42a SGB VIII) und Wohnheimgruppe (§34 SGB VIII), Einleitung eines Clearingverfahrens bzw. Fortsetzung der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen aus dem Clearingverfahren, Erziehung, Betreuung, Förderung und Beratung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (insb. SGB VIII), Hilfestellung bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen, Bieten einer festen Tagesstruktur; Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Sprachförderung