Unterstützung des Betreuungsgerichtes und Beteiligung in Erst-, Verlängerungs-, Unterbringungs- und Eilverfahren, Ermittlung und Aufklärung des Sachverhalts, sowie Erstellung von Sozialberichten, Stellungnahmen etc., Überprüfung der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Betreuung unter Abwägung der Vorrangigkeit anderer vorhandener Unterstützungsmöglichkeiten, Durchführung von Hausbesuchen, Aufsuchen in Institutionen (Pflegeheim Klinik, etc.), Empfehlung von Betreuer*innen, Kontaktherstellung und ggf. Begleitung zwischen Betroffenem*r und Betreuer*in, Unterstützung bei der Eignungsprüfung künftiger Berufsbetreuer*innen, Unterstützung und Beratung von Betreuer*innen und Vollmachtnehmer*innen, Durchführung von Zwangsunterbringungsmaßnahmen (§ 326 FamFG) zu ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen in Krankenhäusern, zu richterlichen Anhörungen etc., Netzwerkarbeit mit Institutionen, sozialen Einrichtungen und anderen Akteur*innen im Betreuungswesen, Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung zu betreuungsrechtlichen Fragen, Vollmachten und Patient*innenverfügungen, Aufsuchende Sozialarbeit und Beratung hilfesuchender Erwachsener, Erforschung sozialer Notlagen, Vermittlung an spezialisierte Unterstützungsangebote, Netzwerkarbeit mit Akteur*innen und Institutionen der Erwachsenenhilfe