Vorbereitung, Planung und Bauleitung von investiven Maßnahmen Hochwasserschutz, Anlagenbau und Gewässerausbau, Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung und der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie der Hochwasser- und Küstenschutzanlagen, Konzeptionelle Projekte für die Gewässer 1. Ordnung (Gewässerentwicklungs- und Pflegepläne, ökologisch- technische Vorbereitung, Begleitung und Erfolgskontrolle von Gewässerentwicklungsmaßnahmen, Feststellung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses (OWA)), Betreiben der Hochwasser- und Küstenschutzanlagen im Hochwasser- und Sturmflutfall sowie Fachberatung, Hochwasserrisikomanagement, Erarbeitung von fachtechnischen Stellungnahmen zu Anträgen und Anfragen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung/TÖB und im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Entscheidungen sowie als technische Baufach-behörde bei dem Bewilligen von Förderungen für Dritte