Führung der Einrichtungen in betriebswirtschaftlichen Belangen (Budgetplanung und Verantwortung, Personalplanung und deren Kontrolle), Ansprechperson für Bewohner, Mitarbeitende, Angehörige, Kostenträger, Ämter und Behörden sowie zuweisende Einrichtungen, Gewährleistung einer bestmöglichen Versorgungsqualität der Bewohner, kapazitätskonforme Bewohnerakquise und Belegungssteuerung, Sicherung der Organisationsentwicklung sowie Repräsentation der Senioreneinrichtungen nebst Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit, Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Vorbereitung und Begleitung behördlicher Prüfungen (z. B. Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen, Medizinischer Dienst, Berufsgenossenschaft, Bezirksregierung usw.), Personalführung, -recruiting und-entwicklung sowie aktive Qualitätsmanagementförderung, Zentrale Ansprechperson für die Geschäftsführung in allen Fragestellungen zu den Senioreneinrichtungen