Unterstützen, Beraten und Betreuen von jungen Menschen im Rahmen des SGB VIII (§ 30, 34, 35 & 41) im Betreuten Jugendwohnen., Begleiten bei alltäglichen, schulischen Anforderungen bzw. bei beruflichen Ausbildungsmaßnahmen., Bieten von Hilfestellung beim Kontakt mit der Herkunftsfamilie und Unterstützung bei psychischen Belastungen sowie bei der Suche nach therapeutischer Hilfe im Bedarfsfall., Mitwirken an der Ausgestaltung von Hilfeplänen sowie der Entwicklung von geeigneten Beratungs- und Betreuungsinhalten., Zusammenarbeiten mit zuständigen Institutionen, insbesondere den Jugendämtern, Vormünder*innen, Jobcentern, Schulen, regionalen Jugendfreizeiteinrichtungen, ggf. aufenthaltsrechtlich relevanten Stellen und anderen Projekten., Mitwirken an der Alltags- und Freizeitgestaltung der jungen Menschen und Dokumentieren des Verlaufs der Hilfe im Zusammenwirken mit ihnen.