Personen, die sich bewerben, müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 40 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt erfüllen. Einstellungsvoraussetzungen sind insbesondere ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master of Education im Fach Musik oder 1. Staatsexamen Lehramt Musik, 2. Staatsexamen wünschenswert), pädagogische Eignung (nachgewiesen bevorzugt durch Erfahrungen in der Hochschullehre oder im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften im Fach Musik) und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die herausragende Qualität einer Promotion mit einem musikpädagogischen/musikdidaktischen Schwerpunkt nachgewiesen werden soll. Die Zeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf die Juniorprofessur sollte zudem in der Regel nicht mehr als sechs Jahre betragen. Familienbedingte Auszeiten und Arbeitszeitreduktionen werden bei der Bemessung des akademischen Alters angemessen berücksichtigt. Da die Professur Aufgaben in der Lehrer/innenbildung vorsieht, soll nach § 35 (5) des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt in der Regel nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis oder geeignete pädagogische Erfahrungen nachweist.
Internationale Bewerbende sollen spätestens zum Zeitpunkt der Zwischenevaluation (im dritten Jahr nach Dienstantritt) die für die Lehre auf Deutsch erforderlichen Sprachkenntnisse (C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) vorweisen können, sofern sie bzw. er über diese zum Zeitpunkt des Dienstantritts noch nicht verfügt.
Juniorprofessuren werden im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Zeit zunächst für die Dauer von drei Jahren besetzt. Nach positiver Zwischenevaluation erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre. Bei positiver Tenure-Evaluation erfolgt ohne erneute Ausschreibung eine Überführung in eine unbefristete W3-Professur und – sofern die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, alternativ die Übernahme in ein unbefristetes privatrechtliches Dienstverhältnis.
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist seit 2009 als „familiengerechte hochschule“ zertifiziert. Sie versteht sich als familienfreundliche Hochschule und unterstützt aktiv bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Herr Prof. Dr. Kay Saalwächter steht als Familienbeauftragter der Martin-Luther-Universität für Fragen rund um Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Verfügung.
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, bisherige Lehrerfahrungen, Erfolge und Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten, Darlegung der Vorstellungen zu zukünftigen Forschungsvorhaben, Kopien von Zeugnissen und Dokumenten, ggf. weitere Darstellungen zu wichtigen Funktionen oder Tätigkeiten in Organisationen, zu Vorträgen, Weiterbildungen oder Qualifikationen) werden bis zum 13.11.2026 elektronisch über das Berufungsportal der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erbeten:
https://berufungsportal.uni-halle.de
Ansprechperson ist Prof. Dr. phil. habil. Susanne Voigt-Zimmermann, Tel.: 0345 55 23500, E-Mail:
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt eventueller haushaltsrechtlicher Restriktionen. Bewerbungskosten werden von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nicht erstattet.
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