Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Bund gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Bund gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen.
Häufig gestellte Fragen zu diesem Tarifvertrag
Bundesrepublik Deutschland, ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion
Aktuelle offene Stellen, die nach diesem Tarifvertrag vergütet werden.