Der Tarifvertrag TVöD-P (auch als TVöD-B - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen bezeichnet) gilt für Beschäftigte im Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Der Tarifvertrag TVöD-P (auch als TVöD-B - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen bezeichnet) gilt für Beschäftigte im Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Häufig gestellte Fragen zu diesem Tarifvertrag
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dbb beamtenbund und tarifunion
Aktuelle offene Stellen, die nach diesem Tarifvertrag vergütet werden.