Wahrnehmungen aller Aufgaben als Betriebsarzt (Bestellung gem. § 2 (1)ASiG i.V.m. § 2 DGUV Vorschrift 2), die sich aus dem Arbeitssicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz ergeben, Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten nach gesetzlichen Vorgaben sowie Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen, Beratung von Führungskräften und Funktionsträgern in arbeitsmedizinischen Fragen, Enge Zusammenarbeit mit den betrieblichen Ansprechpartnern aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, psychosoziale Beratungsstelle,etc., Mitwirkung an der Erstellung von zukunftsfähigen Konzepten zur Gestaltung gesunder Arbeitsplätze, Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie der Grundsätze, Methoden und Ziele zum Gesundheitsschutz