Beratung von Geschäftsführung, Mitarbeitervertretung und verantwortlichen Personen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung (§§6, 9, 10 ASiG), Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren, sowie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und anderen Dokumenten gemeinsam mit Fachpersonal, Durchführung von Schulungen zu Arbeitsschutz, Brandschutz und Unfallverhütung, Organisation der Arbeitssicherheitsausschusssitzung und Zusammenarbeit mit unserem Betriebsarzt, Kontakt zu außerbetrieblichen Arbeitsschutzstellen (Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft, Technische Aufsicht)