Selbstständige Führung rechtlicher Betreuungen im Sinne des Betreuungsrechts, Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden, sozialen Diensten und Angehörigen, Wahrnehmung der Interessen der betreuten Menschen in den gerichtlich festgelegten Aufgabenkreisen, Besuch und Begleitung der Betreuten sowie Organisation notwendiger Hilfen, individuelle Begleitung, Unterstützung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuer*innen und bevollmächtigten Personen, Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen rund um die Themen Rechtliche Betreuung sowie Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, Netzwerkarbeit im Sozialraum, Öffentlichkeitsarbeit