Beratung und Unterstützung von rat- und hilfesuchenden Familien, Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihres Lebensalltags, Prüfung von Bedarfen und zuständig für die Planung, Begleitung und Steuerung von familienergänzenden, -unterstützenden und -ersetzenden Hilfen gem. § 36 SGB VIII, Begleitung von Familien in den verschiedenen Aspekten der Kinder- und Jugendhilfe, bspw. gem. §§ 17 ff., 27 ff., 41 ff., 50 SGB VIII, Zuständig für die Bearbeitung von Krisenmeldungen zur Sicherung des Kindeswohls nach § 8a und Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII und Übernahme der Einleitung der weiteren Maßnahmen, Fallübergreifende sozialräumliche Tätigkeiten durch Vernetzung und Kooperation mit unterschiedlichsten sozialen Institutionen und Schulen