Bestandsaufnahmen und Bewertung von Gefahrenmeldeanlagen, Bestandsaufnahmen und Bewertung elektrischer Anlagen durch Vorgaben zur Ausführung durch den Betriebsmeister, Bearbeitung von Maßnahmen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen der VEFK, Erstellung von Aufträgen zu Maßnahmen an elektrischen Anlagen für die Bauverwaltung, den Betriebsmeister oder für Dritte, Sichtung und Überprüfung von Bauunterlagen der Bauverwaltung, Beratung des Nutzers sowie Erläuterung von technischen Systemen, Überprüfung der Dokumentation der Bauverwaltung mit dem Betriebsmeister, Übernahme von elektrischen Anlagen, Gefahrenmeldeanlagen, Einweisung des Betriebsmeisters in neue Anlagen und Übertragung der Verantwortlichkeiten in Abstimmung mit VEFK, Begehung elektrischer Anlagen vor Gewährleistungsende, Überwachung und Veranlassung der Ausschreibung von notwendigen Prüfungen und Wartungen von ELT-Anlagen, Sichtung von Prüfprotokollen und ggf. Anweisung an den Betriebsmeister zur Einleitung von Aufträgen an Firmen zur Mängelbeseitigung, Erstellung von Sanierungsfahrplänen, Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Durchführung von Vergaben sowie stichprobenartige Kontrolle der Ausführung durch die Firmen, Erfüllen der aktuellen Vorschriften zu elektrotechnischen Anlagen, Erfüllen der aktuellen Vorschriften zur IT‑ und Anlagensicherheit bei Gefahrenmeldeanlagen