Rechtliche Beratung bei der Planung und Umsetzung unserer Projekte im Zivilrecht: Inhaltliche Schwerpunkte sind Fragestellungen aus dem Miet- und Pachtrecht (Nutzungs,- Gestattungs, Bewirtschaftungsverträge etc.), Kauf- und Werkvertragsrecht., Grundstücks- und Grundbuchrecht: Erstellung und Prüfung von Grunddienstbarkeiten, beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten u.a. und Koordination der Bewilligung und Beantragung mit Grundstückseigentümern, Notariaten, Banken und Behörden., Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen, Vertragsmustern und Rahmenverträgen im Zusammenhang mit unseren Wind- und Photovoltaikprojekten., Unterstützung bei Verhandlung von Werklieferverträgen (vor allem mit WEA-Herstellern), Generalunternehmerverträgen und Dienstleistern, Vertrags- und Fristenmanagement in Zusammenarbeit mit unserem Office-Bereich.