die Überwachung und Steuerung der Gebäudetechnik, die zukünftige technische Betreuung von Veranstaltungen, die Bedienung der veranstaltungstechnischen Anlagen (technischer Inspizient), die Bedienung der eingesetzten Veranstaltungstechnik, der Auf- und Abbau von Bühnenmobiliar, die Übernahme von Aufgaben und Pflichten als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, gem. §§ 38, 40 VStättVO, die Wartung, Pflege und Instandhaltung der vorhandenen Veranstaltungs- und Gebäudetechnik, Übernahme einfacher Instandsetzungsarbeiten