Beratung der Menschen mit Behinderung bzw. der sorgeberechtigten Personen zu den möglichen Leistungsarten und Leistungsformen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, Prüfung der Zuständigkeit und Kostenträgerschaft, ggfs. Weiterleitung des Antrages an den zuständigen Rehabilitationsträger innerhalb der gesetzlichen Frist, Bearbeitung und Entscheidung über Eingliederungshilfen wie z.B. Teilhabeleistungen im Freizeitbereich, Schulbegleitungen, Therapien (z.B. heilpädagogische Maßnahmen, Autismus-Therapie), Hilfsmittel, Baumaßnahmen, Hospitationen an Schulen und Besuche von Leistungsempfänger_innen zur Bedarfsermittlung von beantragen Eingliederungshilfen, Bearbeitung von Anträgen auf Schulbegleitungen innerhalb des Pool-Modells an Förderschulen, Prüfung und Zahlbarmachung von Rechnungen der Leistungsanbieter_innen im Poolmodell, Durchführung von Kostenerstattungsverfahren von Rehabilitationsträger, Eigenständige Bearbeitung und Entscheidung von Widersprüchen sowie Bearbeitung erstinstanzlicher Klageverfahren vor dem Sozialgericht